Straßen & Verkehr
Zur Nachahmung empfohlen - Entrecasteaux
Hauptverkehrszeiten:
In Paris und in allen großen Städten Frankreichs kommt es während der Hauptverkehrszeiten, den sogenannten "Stoßzeiten“, oft zum Stau, den man soweit wie möglich meiden sollte. Sie sind: an Werktagen morgens zwischen 7 h 30 und 9 h sowie abends zwischen 17 h 30 und 19 h 30. Am Freitag, wenn viele in das Wochenende fahren, kommt es schon oft ab 16 h zu Staus, besonders im Bereich der Zu- und Abfahrten in Paris. Außerhalb dieser Engpasszeiten läuft der Verkehr meist recht flüssig, selbst innerhalb von Paris.
Mittags gibt es 2 kurze Spannungsspitzen wenn die arbeitende Bevölkerung zwischen Büro und Mittagstisch pendelt. Der letzte kritische Punkt ist, wenn die Mütter ihre Sprösslinge von den Schulen und Kindergärten abholen. Vorsicht: Mit Müttern im Abholstress ist nicht zu spaßen.
Straßenverkehrsordnung
Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist für alle Autoinsassen vorgeschrieben, und zwar auf den Vorder wie auf den Rücksitzen.
Kinder müssen Sicherheitsvorrichtungen benutzen, die dem Alter des Kindes angepasst sind: Sitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung für Babys, Kindersitz für Kinder zwischen 9 Monaten und 4 Jahren, Sitzerhöhung für Kinder bis zu 10 Jahren.
Auf dem Motorrad und dem Motorroller ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben.
Die Benutzung der Fahrspuren für Busse ist verboten.
Anmerkung des Autors: Das Fahren gegen die Einbahnrichtung ist verboten, ebenso muss man bei einer roten Ampel anhalten. Dies gilt nicht für Nizza, hier fährt man wie in Italien: Da wo Platz ist. Solange nichts passiert, greifen nur übereifrige Flics ein. Diese Methoden sind Interna und ausdrücklich NICHT zur Nachahmung empfohlen.
Der maximal erlaubte Blutalkoholgehalt beträgt 0,5 Promille – nach 2 Gläsern alkoholhaltiger Getränke, egal was, bitte aufhören.
Trotzdem kariolen reichlich Autofahrer herum die eigentlich mit Aspirin versehen ins Bett gehören. Vorsicht bei Nacht und sonntags nach dem Mittag. Nichts ist unmöglich!
Alkoholkontrollen: Die unhygienische Aufforderung „Hauchen Sie mich mal an“ .. können Sie vergessen. Fenster runter, Mund auf und pusten. Alles kurz und schmerzlos, ohne Bitte und Danke, statt dessen ist, wohl auf grund einschägiger Erfahrung, jeder Schlupfwinkel durch Gendarme mit automatische Gewehren versperrt.
Bei normalen Kontrollen müssen der Führerschein, die internationale grüne Versicherungskarte und der Fahrzeugschein (frz. "Carte grise") vorgelegt werden. Speziell mit dem deutschen Kfz-Schein können die Gendarme eigentlich mangels Sprachkenntnis nichts anfangen, Sie tun aber netterweise wenigstens so.
Ins Auto gehören Sicherheitsweste und Warndreieck. Wohlgemerkt: Ins Auto ! – nicht in den Kofferraum. Der findige Franzose hängt die Weste über den Beifahrersitz, in der Hoffnung bei laschen Kontrollen direkt durch gewunken zu werden.
Kreisverkehr: Eine ganz üble Bösartigkeit lauert da: Ist der Kreisverkehr 2-spurig, so ordnet sich derjenige außen ein, der an der nächsten Abbiegung den Kreisverkehr verlassen will. Diese Abbiegungen können ebenfalls 2-Spurig sein. Schnelle Verkehrsteilnehmer überholen Sie an diesem Punkt. Kennen Sie diese Gepflogenheit nicht und zuckeln noch etwas weiter im Kreisverkehr, knallt es!
Fahrräder: Außerhalb von Ortschaften sind Sicherheitswesten Vorschrift.
Parkregelungen:
In den Ballungszentren ist das Parken sehr streng reglementiert. Die dafür vorgesehenen Flächen sind durch Markierungen am Boden gekennzeichnet. Achtung: Sie dürfen nur auf den Flächen parken, die weiß markiert sind und die Beschriftung "Payant" haben (einige dieser Flächen können kostenlos benutzt werden, sie tragen keine Beschriftung. Die gelben Markierungen sind für Nutzfahrzeuge reserviert, und die Flächen mit anderen Markierungen (GIC GIG) dürfen nur von Personen benutzt werden, die im Besitz einer entsprechenden Karte sind. Gelbgestrichelte Linien am Rand des Gehwegs weisen darauf hin, dass das Halten erlaubt ist.
Parkgebühren für das Auto sind meist in Automaten auf dem Gehweg zu zahlen.
In den Innenstädten sind zahlreiche unterirdische Parkhäuser gebaut worden. Die Gebühren sind hier höher als für das Parken auf der Straße, dafür sind die Parkhäuser meist videoüberwacht und sicherer.
Einrichtungen an der Autobahn:
Die Größe Frankreichs und die geringe Bevölkerungsdichte lassen keine staatliche Finanzierung der Autobahnen zu. Die Mautstationen sind lästig aber es wird sehr innovativ an schnellen Abfertigungssystemen gearbeitet. Es gibt jetzt schon spezielle Mautschalter an denen ausschließlich mit Kreditkarte gezahlt wird und auf einigen Strecken kann mit einem käuflich zu erwerbenden Sender während der Fahrt die Mautgebühr per IR - Signal entrichtet werden. Des weiteren gibt es jetzt auch schon Vignetten, die telemetrisch gelesen werden können. Vielfahrer können Abo’s abschließen.
Etwa alle 10 km findet sich ein Rastplatz, alle 30 bis 40 km Tankstellen und Autobahnrestaurants. Etwa alle 100 km finden sich Motels zum Übernachten. Informationen über Straßenverbindungen, Strecken, die Höhe der Autobahngebühren, die Gesamtkilometerzahl, Restaurants, Tankstellen, Städte, Hotels, Kultur und vieles mehr hält der Dachverband der französischen Autobahngesellschaften bereit:frz. AUTOBAHNEN
Kleine Anmerkung: In der Bretagne gibt es keine der üblichen Mautstrecken. Als Frankreich das Königreich Bretagne "eingemeindet" hat, wurde vereinbart, dass der frz. Staat niemals irgendeine Maut auf bretonischem Boden erheben darf. Deshalb nur "Schnellstraßen" und hiermit verbunden niedrigeres Geschwindigkeitslimit von 110 km/h - Strafe muss schließlich sein.
Ozonalarm:
Aus Gründen des Umweltschutzes und der aktiven Bekämpfung der Luftverschmutzung wurden für die Autofahrer einschneidende Maßnahmen getroffen, die an Tagen mit kritischen Luftwerten Anwendung finden. An solchen Tagen dürfen meist in Ballungsräumen abwechselnd Autos mit geraden bzw. ungeraden Kennzeichen fahren. Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist dann kostenlos.
Auf Autobahnen wird die Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt. Achten Sie auf die Anzeigen der Autobahngesellschaften, die über den Fahrbahnen installiert sind.
Zul. Höchstgeschwindigkeit:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 50 km/h in der Stadt (Ausnahme Sonderregelungen vor Ort), 80 km/h auf dem Pariser Boulevard Périphérique, 90 km/h auf Landstraßen, 110 km/h auf Schnellstraßen. Auf den frz. Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h (110 bei Regen), in der Bretagne (Schnellstraßen) 110 km/h. Auf die früher einmal praktiziere Toleranz von bis zu etwa 20 km/h - je nach Laune und Tagesform des Polizisten - über der max. Geschwindigkeit sollten Sie sich nicht mehr unbedingt verlassen. 10 Km/h zuviel – 6% Messfehlerabzug = 4 km/h zuviel.. 90 € direkt, oder 135 € binnen 10 Tagen, oder 360 € nach 3 Wochen… das läppert sich.
Auch muss die Polizei - aufgrund einer Gesetzesänderung - den Fahrer nicht mehr stellen, sondern schickt, wie bei uns schon länger usus, das Protokoll einfach an den Halter. Ob der Fahrer auf den Fotos erkennbar ist oder nicht – alles egal, es muss gezahlt werden. Der Halter bekommt auch noch die Punkte verpasst, wenn er nicht offenlegt, wer das Fahrzeug bewegt hat.
Werden Sie auf frischer Tat erwischt und gestoppt, wird man Sie sofort zur Kasse bitten. Als EU-Bürger haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass man Ihnen ein Protokoll zusendet und Sie erst dann zahlen müssen. Vergessen Sie Ihre Ansprüche: Da wird nichts draus, die Polizei legt Ihr Fahrzeug still wenn Sie irgendwelche Mätzchen versuchen. Falls man Ihnen gleich den Führerschein konfisziert – was schnell passiert, wenn Sie die Autobahn mit einer Rennstrecke verwechseln – so erhalten Sie diesen nach einigen Wochen über die deutschen Behörden zurück. Das Fahrverbot gilt (bislang) nur für das frz. Territorium.
Variable Radarfallen werden üblicherweise an besonders geeigneten Punkten aufgestellt: Bergab – da lohnt es sich besonders, an und in Baustellen und in Mautstationen – dort sieht man vor lauter Kabinenwald das Stativ der Radarpistole so gut wie nicht, außerdem hat man schließlich was anderes (Ticket- und Geldsuche) zu tun.
Wichtige Voraussetzung im Sommer: Schatten. An sonnigen Stellen kann kein Polizist auch nur 1 Stunde aushalten, ohne aus den Stiefeln zu kippen. Nach meinen Beobachtungen geht die Fallenkonzentration auch bei Regen oder sonstigen Wetterunbilden deutlich zurück.
Radaranlagen (fest installiert:
Frankreich rüstet auf: Da es in Frankreich keine Kraftfahrzeugsteuer für Privatleute gibt, hat sich der Staat etwas anderes ausgedacht ( zur Ehrenrettung sei gesagt, das es natürlich auch darum gehen soll, die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren): Man hat zahlreiche permanente Radaranlagen auf den Autobahnen und besonders übel beleumundeten Landstraßen installiert. Das Geschäft ist einträglich: 90 € sind der Einstieg (schon bei bei 5 km/h zuviel), Tendenz überproportional steigend. Die Abzockskala ist nach oben hin offen …
Es gibt Radaranlagen die im Jahr ganz locker auf 250.000 „Hits“ kommen. Selbst abzüglich des zahlungsverweigernden Ausländeranteils bleibt immer noch eine gewaltige Summe übrig.
Notabene: Die Radaranlagen schießen - überhaupt nicht gentlemanlike - auch von hinten!
Auf Reisen werden Sie einige Exemplare sichten, an denen sich verärgerte Radaropfer ihr Mütchen gekühlt haben: Sehr beliebt ist das Übersprühen mit Farbe, Platz 2 in der Hitliste und äußerst wirkungsvoll: Einfach mal mit Schrotflinte drauf halten. Franzosen lieben halt die „kurze Fuffzehn“.
Stockage: schneebedingte Vollsperrung
Siehe hier: STOCKAGE
Wintertipps gibt es hier: WINTERTIPPS