Haustiere


Haustiere Frankreich © 2009 by Belair-VillasUngarische Bracke

Einfuhr von Haustieren nach Frankreich Bestimmungen ab dem 1. Oktober 2004:

Vorwort des Editors:
Aufgrund der hysterischen Überreaktion auf verschiedene Unfälle mit Hunden, sog. „Kampfhunden“, wurden auch in Frankreich besondere Verordnungen erlassen. Jeder verantwortungsbewusste Hundehalter weiß, dass es keinen „bösen“ Hund gibt, schließlich hat er keinen freien Willen – das Problem stellt sich grundsätzlich am anderen Ende der Leine. Und daran ändert kein noch so gutes Gesetz etwas.



Richtlinien für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen:
Für die (auch zeitweise) Einfuhr fleischfressender Haustiere gelten folgende Bestimmungen:
- genaue Identifizierung (Tätowierung oder Microchip)
- Impfung gegen die Tollwut
- Europäischer Pass (wird vom Tierarzt ausgestellt)
- Alter: mindestens 3 Monate (+ 30 Tage für die Tollwutimpfung)

Die Einfuhr im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf maximal drei Tiere, die älter sind als drei Monate (darunter höchstens ein Jungtier zwischen 3 und 6 Monaten).

Die Einfuhr von „Kampfhunden“ der Kategorie 1 ist nicht mehr gestattet.
Die Einfuhr von Hunden der Kategorie 1 ist strikt verboten. Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach den Rassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein "Pit bull“ genannt werden), Mastiff ("Boerbull“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 2. Kategorie (Alano, American Bulldog, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espagnol, Mastino Napoletano, Dogo Canario, Perro di Presa Malloquin, Rottweiler) sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Sie benötigen kein Stammbuch.

Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Bestimmungen für einen Daueraufenthalt des Tieres in Frankreich:
Im Fall eines Verkaufs müssen alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden (und eine jährliche Nachimpfung erhalten).

Richtlinien für die Mitnahme von Vögeln nach Frankreich:
Für die Mitnahme von Vögeln, insbesondere von Papageien und Wellensittichen, nach Frankreich benötigen Sie:

- eine Veterinärbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise erstellt wurde und die bestätigt, dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden
- eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen wird.

Quelle: www.botschaft-frankreich.de

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