PKW - Einfuhr
Hummer - der Hammer
PKW – Einfuhr nach Frankreich – ein Erfahrungsbericht
Da ich sehr oft in Frankreich reise und auf Platz zwingend einen Pkw benötige, hatte ich mich für den Kauf einen Fahrzeugs in Frankreich interessiert. Die Zulassung mit französischem Kennzeichen ist insofern interessant, da bis auf weiteres auf private PKW keine direkte Kfz-Steuer mehr erhoben wird – was speziell bei Dieselfahrzeugen eine nicht zu unterschätzende Kosteneinsparung darstellt. Der frz. Fiskus beschränkt sich auf die Besteuerung der Treibstoffe, die auch ohne Ökobesteuerung auf sehr hohem Niveau liegen. Vielfahrer und „Bleifüßler“ zahlen viel, Wenigfahrer und Leute mit eher zartem, ökonomischem Gasfuß sind begünstigt.
Die Ummeldung eines deutschen PKW in Frankreich erschien mir beim ersten Hinsehen zu kompliziert und ich recherchierte erst einmal auf Platz in Südfrankreich nach einem geeigneten Fahrzeug. Allerdings stieß ich bei meiner Suche rasch auf folgende Besonderheit: Kleinwagen und Allrad- PKW sind exorbitant teurer als in Deutschland.
Allradfahrzeuge erfreuen sich besonderer Beliebtheit – zumindest bei Personen, die im Treibstoffverbrauch nicht so das große Problem sehen. Diese Fahrzeuge werden nur in den seltensten Fällen abseits asphaltierter Straßen bewegt, stattdessen nutzt man die Geländegängigkeit gerade in den Innenstädten. Bei der dort herrschenden Parkplatznot ist es sehr hilfreich, wenn der Bürgersteig kurzerhand in den Fahrbahnbereich integriert wird, und man sein Fahrzeug rotzfrech einfach dort abstellt, wo irgendwie noch etwas Platz ist. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
Auffällig war: Bei fast jedem Allrad-Fahrzeug den ich bei Händlern zur Probe fuhr, lagen deutsche Betriebsanleitungen im Handschuhfach! Ein Preisvergleich ergab mind. 20 – 30% Preisaufschlag gegenüber dem deutschen Markt. Völlig klar, für Händler ein recht lukratives Zubrot.
Kleinwagen sind wegen des niedrigen Verbrauchs beliebt und ebenfalls schwer zu bekommen bzw. teuer. Auch hier liegen die Preise locker bei 20% über deutschem Niveau. Gleiches gilt für Audi und BMW, beides hochbegehrte Marken die sich einen Ruf als Raser - Fahrzeuge erworben haben und auch bei Dieben hoch im Kurs stehen.
Nun hatte ich wenig Lust, mich den französischen Marktgegebenheiten zu beugen und preislich in den sauren Apfel zu beißen. Also kaufte ich für kleines Geld ein geeignetes Auto in Deutschland und machte mich schlussendlich damit vertraut, wie die Ummeldung vonstatten geht.
Denjenigen, die sich ebenfalls mit dem Gedanken befassen, möchte ich hier eine Zusammenfassung an die Hand geben:
Kfz- ZULASSUNG IN FRANKREICH
Wir müssen hierbei 2 Möglichkeiten betrachten:
1.) Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeuges das sich bereits im persönlichen Besitz befand oder gebraucht erworben wurde.
2.) Zulassung eines Neufahrzeuges welches innerhalb der EU erworben wurde.
Das Zulassungsverfahren ist weitgehend gleich, deswegen stelle ich den Gesamtvorgang anhand eines Gebraucht- Kfz dar, in Teil 2 komme ich auf die Besonderheiten bei der Neufahrzeugeinfuhr zu sprechen.
1.) Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges:
Sie können bis zur Zulassung Ihres Fahrzeuges in Frankreich problemlos mit der deutschen Zulassung weiter fahren. Natürlich können Sie auch ein Ausfuhrkennzeichen benutzen: Dieses Kennzeichen ist sinnvoll, wenn Sie bis zur Erteilung der Zulassung in Frankreich das Verfahren kann sich durchaus einige Monate hinziehen Ihren PKW in Deutschland weiterhin nutzen möchten. Diese Variante ist – obwohl das Fahrzeug in dieser Zeit steuerfrei ist - wegen der exorbitant hohen Versicherungstarife (etwa 150 EUR für 3 Monate) keineswegs preisgünstig. Informationen zum Exportkennzeichen finden Sie weiter unten im Text unter Punkt 2 (Neufahrzeug).
Zu beachten ist folgendes: Das Fahrzeug muss zur Erteilung eines Exportkennzeichens über eine gültige HU und AU verfügen. Ohne TÜV geht es nur noch mit 5-Tage Kurzzeitkennzeichen. Überführen, sofort zur technischen Kontrolle.
Ein Gebrauchtfahrzeug definiert sich wie folgt: mind. 6 Monate zugelassen und mind. 6000 Kilometer Fahrleistung. Tipp: Achten Sie darauf, das diese Daten glaubwürdig im Kaufvertrag fixiert sind, sonst wird das Fahrzeug mit 19,6 % TVA auf den Schätzwert nachversteuert.
Hier nun der Weg durch die Behörden: Wenn Sie ein Fahrzeug in Frankreich in den Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine „carte grise“ - übrigens das einzige Papier was Sie für ein Fahrzeug benötigen, die Trennung Kfz-Schein und –brief kennt man in Frankreich nicht. Den Fahrzeugschein können Sie beim „service des immatriculations“ der Kfz Zulassungsstelle bei der Präfektur, oder einer Unterpräfektur Ihres Departements beantragen.
Sie benötigen für die Zuteilung der Zulassung folgende Dokumente, die Sie im Original bzw. als Fotokopie vorlegen müssen.
O Steuerbescheinigung
O Kaufvertrag mit Rechnung
O Fahrzeugbrief
O Personalausweis / Reisepass
O Ihr frz. Wohnsitznachweis
O Nachweis der technischen Untersuchung
O ein ausgefülltes Formular für den Antrag auf Zulassung (CERFA, N° 10672)
O Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde
O Abmeldebescheinigung
Steuerbescheinigung: Wenden Sie sich mit Ihrem Fahrzeugbrief und der Rechnung des Verkäufers an die frz. Steuerbehörden „Centre des Impôts“ Ihres Departements oder der verwaltenden Kommune. Im Falle eines Neuwagenkaufs müssten Sie nun binnen 15 Tagen die französische Mehrwertsteuer TVA 19,6 % begleichen. Beim Gebrauchtfahrzeug entfällt das, die Mehrwertsteuer wurde ja bereits vom Vorbesitzer in Deutschland entrichtet. Das franzö¬sische Finanzamt wird Ihnen dann eine Steuerunbedenklichkeitserklärung den „quitus fiscal“ ausstellen.
Kaufvertrag / Rechnung: Der Kaufvertrag muss folgende Fakten enthalten:
O Name und Anschrift des Verkäufers
O Detaillierte Beschreibung von Fahrzeugtyp und Ausstattung
O Termin der Erstzulassung und Kilometerleistung)
O Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer
O Übernahmedatum
O Zahlungsweise bzw. Quittung über den gezahlten Betrag
Fahrzeugbrief: Muss im Originalvorgelegt werden. Vorlage des Fahrzeugscheins ist nicht nötig, den haben Sie evtl. schon bei der Abmeldung abgeben müssen.
Personalausweis/ Reisepass: Bitte nur in Kopie einreichen
Wohnsitznachweis: Frankreich hat keine Meldegesetze wie Sie uns geläufig sind. Eine Kopie der Strom- oder Telefonabrechnung wird, sofern sie nicht älter als 3 Monate ist, überall in Frankreich bei Banken und Behörden als Nachweis einer festen Adresse akzeptiert.
Tipp: Machen Sie keine dubiosen Geschäfte mit Franzosen: Ihr Kontrahent wird untertauchen und bis zur Verjährung bei der Tante wohnen.
EU Typgenehmigung / Unbedenklichkeitsnachweis: „Certificat de conformité européen“- mit dieser Typgenehmigung, die 1996 eingeführt wurde, um die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern, wird einem Kraftfahrzeug die Überein¬stimmung mit den innerhalb der EU geltenden technischen Normen bescheinigt.
Diese Typgenehmigung wird aber leider von den französischen Zulassungsstellen, anders als in anderen Mitgliedstaaten, in der Praxis nicht anerkannt. Für die Zulassung in Frankreich wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung „attestation d'identification à un type réceptionné en France“ oder „un type réceptionné communautoire“ verlangt.
Diese Bescheinigung kann entweder von der französischen Niederlassung des Automobilherstellers oder von der DRIRE ausgestellt werden. (Die DRIRE ist als eine Art staatlicher, übergeordneter TÜV zu verstehen.)
Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbeschei¬nigung durch den frz. Autoimporteur dauert ca. 1 - 8 Wochen. Man lässt sich übrigens den „Akt“ fürstlich entlohnen – rechnen Sie mit 100 – 200 € für dieses lächerliche Stück Papier mit einigen technischen Daten.
Ist Ihr Fahrzeug vor 1997 zugelassen worden, oder es wurden an ihm eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen, müssen Sie ihr Fahrzeug zwingend bei der DRIRE vorführen. Es kann sein, das Sie Veränderungen rückgängig machen müssen, weil man Ihnen sonst die Zulassung verweigert.
Technische Prüfung : Diese technische Kontrolle ist mit der deutschen TÜV Untersuchung vergleichbar – sind aber mittlerweile strenger! Diese Prüfung darf bei Zulassung nicht länger als 6 Monate zurück liegen und wird dann alle 2 Jahre wiederholt. Eine EU weite Anerkennung von TÜV Untersuchun¬gen gibt es bisher noch nicht.
Die „contrôle technique“ wird von einer dazu bevollmächtigten Kfz Werkstatt, die sich in jedem größeren Ort findet, dem „Centre de contrôle technique“ durchgeführt. Die Gebühren liegen inkl. Abgasuntersuchung bei ca. 80 €.
Formular für den Antrag auf Zulassung: Dieses amtliche Formular für den Antrag auf Zulassung (CERFA, N° 10672) lässt sich im Internet downloaden oder Sie erhalten es bei jeder Ihnen freundlich gesonnenen Autowerkstatt als Kopie.
Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen besser von einem Muttersprachler helfen, durchgestrichene Passagen machen das Formular ungültig!
Abmeldebescheinigung: Erst unmittelbar bevor Ihre französische Zulassung zuteilungsreif ist, melden Sie das Fahrzeug über eine deutsche Zulassungsstelle oder die deutsche Botschaft bzw. ein Konsulat vor Ort ab. Die Abmeldebescheinigung ist spätestens bei Aushändigung der Zulassung vorzulegen.
Sobald der Präfektur sämtliche Unterlagen vorliegen, kann Ihnen die „carte grise“ ausgestellt werden. Ihr deutscher Fahrzeugbrief wird einbehalten. Den Kfz-Schein haben Sie bereits bei der Abmeldung abgegeben müssen.
Bei Aushändigung der „carte grise“ werden Zulassungsgebühren in Abhängigkeit der Leistung des Fahrzeugs erhoben, ca. 27 € pro französische PS - „CV fiscal“.
Auf der „carte grise“ ist Ihr neues französisches Kennzeichen angegeben, welches Sie nun umgehend prägen lassen können. Fragen Sie bei irgendeinem Autohändler oder einer Werkstatt nach einem lizensierten Schildermacher.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig versichern und kleben Sie bitte die kleine Versicherungsvignette neben die Vignette der Technischen Kontrolle gut sichtbar innen an die Windschutzscheibe. Und nun: Gute Fahrt!
2.)Überführung eines Neufahrzeugs:
Je nach Höhe der jeweiligen Mehrwertsteuer oder den sonstigen Marktgegebenheiten bieten die Fahrzeughersteller ihre Produkte in den verschiedenen Ländern der EU zu stark differierenden Preisen an. Es kann also durchaus lohnenswert sein, sich ein Fahrzeug z.B. in Dänemark oder Italien zu beschaffen.
Die normalerweise einjährige Herstellergarantie gilt auch beim Vertragshändler an Ihrem Ort, wenn Sie Ihr Fahrzeug irgendwo innerhalb der EU erworben haben, ist er zu der üblichen Garantieleistung verpflichtet.
Für die Überführung des Fahrzeuges ist es notwendig, dass Sie sich ein Exportkennzeichen beschaffen. Das Fahrzeug wird unter Rückerstattung der Mehrwertsteuer innerhalb der EU erworben, nach Frankreich eingeführt, dort versteuert (TVA 19,6 %) und dann angemeldet.
Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Exportkennzeichens:
Die Zulassungsstelle können Sie innerhalb Deutschlands frei wählen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Nachweise mit:
O Ihren Personalausweis/Reisepass
O den Fahrzeugbrief
O den Fahrzeugschein (nur bei zugelassenem Fahrzeug)
O Versicherungsbestätigung (die Versicherung für 30 Tage kostet Sie etwa 150 EUR, das Fahrzeug bleibt in dieser Zeit - maximal 1 Jahr - unversteuert.)
O HU- Bescheinigung (TÜV)
O bisherige Kennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug, oder
O Abmeldebescheinigung bei abgemeldetem Fahrzeug
Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle durch Sie oder einen Beauftragten mit Vollmacht und Ihrem Ausweis vorzuführen.
Nach diesem Prozedere erhalten Sie das Exportkennzeichen, mir dem Sie das Fahrzeug überführen dürfen. Bedingungen: Das Kfz muss verkehrssicher und haftpflichtversichert sein.
Wenden Sie sich mit Ihrem Fahrzeugbrief und der Rechnung des Händlers an die französischen Steuerbehörden („Centre des Impôts“). Im Falle eines Neuwagenkaufs müssen Sie innerhalb von 15 Tagen (Auslieferung des Kfz), die französische Mehrwertsteuer TVA (19,6 %.) zahlen. Sie erhalten dann den „quitus fiscal“ - Ihre Steuerbescheinigung.
Die weitere Vorgehensweise ist mit der Ummeldung eines gebrauchten Kfz identisch.
Tipp: Da sich der „Dienstweg“ durchaus in die Länge ziehen kann, ist es möglich, dass Sie Ihr Fahrzeug einige Zeit ohne Kennzeichen unterstellen müssen. Je nach Sicherheit des Unterstellmöglichkeit kann es vorteilhaft sein, die Teilkaskoversicherung weiterlaufen zu lassen, um gegen Diebstahl abgesichert zu sein. Sofern das Kfz in einer Garage untergebracht ist, sind die Prämien unerheblich.
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug ohne ausreichende Haftpflichtversicherung und ohne den Nachweis der Betriebssicherheit in keinem Land der EU auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Ebenso wenig dürfen Sie es ohne Kennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellen.
Alle Informationen darüber, in welchem Fall Sie welches Kennzeichen benötigen und welche Kosten damit verbunden sind finden Sie hier: Nesen 24
Versicherungen: Bisher ist es noch nicht möglich, Ihr nun in Frankreich zugelassenes Fahrzeug weiter über die bisherige Versicherung in Deutschland zu versichern. Die Versicherung in Deutschland wird eine Weiterversicherung des Fahrzeugs ablehnen, sobald keine Zulassung in Deutschland mehr vorliegt.
Es ist aber für Sie unerheblich, da die Höhe der frz. Policen mit den deutschen etwa vergleichbar ist und neben Haftpflicht bzw. Teil- oder Vollkasko üblicherweise Auslandsschutzbrief und Verkehrsrechtsschutz beinhalten.
Ihr Schadensfreiheitsrabatt wird nach Vorlage einer entsprechenden Police Ihres bisherigen Versicherers bis zu maximal 50% anerkannt.
Nachtrag: Bei meiner letzten Ummeldung verlangte man von mir den Nachweis, dass ich länger als 6 Monate in Frankreich wohne. Schlechterdings ist das, da ja Visumfreiheit herrscht, nicht möglich und wohl auch Unfug. Es ist noch zu klären, ob es da tatsächlich eine neue Verordnung gibt. Nehmen Sie als Nachweis eine Stromrechnung mit dem höchsten Verbrauch und legen Sie diese als Kopie zur Gewissensberuhigung dem Beamten/ der Beamtin vor.