Krankenkasse


Für Frankreich gibt es bei Ihrer Krankenkasse das Formular E 111 mit dem Sie – theoretisch - die ärztlichen Leistungen abrechnen können. In der Praxis sieht das allerdings so aus, dass Sie die Ärztliche Leistung direkt bezahlen müssen und erst nach Rückkehr die Beträge von Ihrer Kasse erstattet bekommen.


Beim Arzt werden Rezepte ausgestellt, die Sie in der Apotheke abgeben. Dort händigt man Ihnen die Medikamente aus. Auch hier muss wieder bar bezahlt werden. Alle Rezepte und Rechnungen verwahren und nach Rückkehr bei der Krankenkasse einreichen. Das Kassensystem in Frankreich hatte einen guten Ruf, ist aber mittlerweile ebenso wie das deutsche System Ziel heftiger Kritik geworden. Die französische Ärzte sind ganz normale Menschen, ohne auffällige Standesdünkel, die Arzthonorare sind geringer als in Deutschland und die Abrechnung ist im Gegensatz zu unseren gesetzlichen Krankenkassen transparent. Die ärztliche Leistung wird nach einem Leistungskatalog abgerechnet. Man kann sich als Franzose durch Zusatzversicherungen für ärztl. Leistungen absichern, die einen gewissen Eigenanteil beinhalten. Eine 2-Klassen-Gesellschaft (Privat - ges. Kassenpatient) wie in Deutschland gibt es nicht.

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