Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf und die Vermietung von Werbeflächen und sonstigen werblichen Inhalten auf dieser Internetseite

1. Geltung der Bedingungen

Vertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermietung, die Veröffentlichung und Verbreitung von Werbeflächen, privaten Immobilien- und Vermietungsangeboten, sowie sonstiger werblicher Inhalte (Werbung) eines Werbetreibenden (Kunden) im Internet auf unserer Homepage oder den nachfolgenden Seiten auf den Adressen belair-villas.com, belair-villas.de, belair-immobilien.de, belair-ferienhäuser.de und belair-fotos.com.

Für diesen Vertrag gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder durch Email bestätigt werden oder die Werbung verbreitet wird. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Preislisten sind keine Angebote.

Aufträge von Werbeagenturen werden nur für mit genauer Firmierung und Adresse bezeichnete Werbetreibende angenommen.

3. Auftragsunterlagen

Der Kunde stellt uns alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die für das Scanning erforderlichen Unterlagen und sonstiges für die Veröffentlichung der Werbung erforderliches Material in den Standardformaten rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbung zur Verfügung.

Ab fünf Werktagen vor Aufschaltbeginn sind Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich. Zusatzkosten für die Bearbeitung von Bildvorlagen, Originalabänderungen, etc. werden nach Aufwand berechnet. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen auf seine Kosten zurückgesandt. Die Gefahr hierfür trägt der Kunde.

4. Inhalt der Werbung

Wir übernehmen keine Verpflichtung, die Werbung inhaltlich zu prüfen. Deshalb behalten wir uns auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Werbung wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die Ablehnung des Auftrags wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Wir können insbesondere dann Werbung ablehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, mit erotischen oder sexuellen oder pornografischen Darstellungen versehen ist, wenn Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf erotische oder sexuelle oder pornografische Programme hindeuten, die für Programme mit erotischen, sexuellen oder pornografischen Inhalten werben, wenn die Anzeigen oder die damit beworbenen Programme gegen § 184 StGB, §§ 1, 6 GJS verstoßen.

Wir können die Annahme des Angebots oder die Leistungserbringung davon abhängig machen, dass der Kunde eine anwaltliche oder notarielle Erklärung beibringt, wonach die Werbung oder das beworbene Produkt nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und/oder die Werbung auf Kosten des Kunden von einer sachverständigen Stelle auf die rechtliche Zulässigkeit hin prüfen zu lassen.

Wird die Werbung aus diesen Gründen abgelehnt, hat der Kunde außer dem Anspruch auf Rückzahlung der von ihm bereits erbrachten Leistungen keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine auf Schadensersatz. Wird der Auftrag trotz der zunächst erklärten Zurückweisung verbreitet, verbleibt es auch bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Kunden.

Werbung muss auf den ersten Blick deutlich als solche erkennbar sein. Ansonsten können wir auf Kosten des Kunden selbst eine entsprechende Kennzeichnung vornehmen.

Desweiteren behalten wir uns vor, Objekte, die unseren Ansprüchen qualitativ nicht genügen, ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

5. Haftung des Kunden

Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Werbung, bzw. für die Inhalte der Immobilien- und Vermietungsanzeigen. Er haftet insbesondere dafür, dass die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber- , Marken- , Leistungsschutz- , Persönlichkeits- und sonstigen Rechte an den von ihm gestellten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist oder solche erworben hat.

Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen.

6. Platzierung

Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Kunden vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, entscheiden wir nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Für die Platzierung der Werbung kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

Eine Verbund oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbung mehrerer Anbieter ist ausgeschlossen.

7. Nachweis der Werbung

Bei interaktiver Werbung (Werbung mit Hyper Link) erfolgt kein Nachweis der Kontaktmengen durch die Auswertung der Zugriffsdaten des Internet Servers.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in den Tarifbestimmungen enthaltenen Preise und Zuschläge.

Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Für von uns bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von uns mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Werbung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt einer Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Die Preise verstehen sich soweit nichts anderes vereinbart zuzüglich anfallender Nebenkosten wie z.B. Telekommunikations- und Fahrtkosten und der am Liefertag geltenden MWSt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn dessen Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Für alle Werbeaufträge gilt grundsätzlich das Bankeinzugsverfahren als ausschließliche Zahlungsform. Aufträge werden nur in Verbindung mit erteilter Einzugsermächtigung bearbeitet.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Rückstand oder werden Fälligkeitstermine überschritten, so sind Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Wir können in diesem Fall auch unbeschadet bestehender Stundungs- und Ratenzahlungsabreden und hereingenommener Wechsel Vorauszahlung in Auftrag gegebener Leistungen sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen und den Vertrag fristlos kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf.

Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder andere Umstände bekannt werden, die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen und dadurch die Forderungen gefährden.

9. Laufzeit des Vertrages

Soweit nicht gesondert anders vereinbart, gilt der Vertrag für 12 Monate ab Erstschaltung. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Laufzeit wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eingeschriebenem Brief.

10. Vorzeitige Beendigung des Vertrages

Wird der Vertrag von uns fristlos gekündigt, bleibt der Zahlungsanspruch aus dem Vertrag hiervon unberührt.

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist oder dass uns durch die vollständige oder teilweise Nichtausführung des Auftrags Aufwendungen erspart blieben.

11. Haftungsausschluss

Wir übernehmen bei Schadensersatzansprüchen auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen wegen zugesicherter Eigenschaften die Haftung für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Liegt in diesem Falle nur leichtes Verschulden vor, haften wir nur bei Verletzung solcher Hauptpflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte. Wir haften dann auch nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes.

Wenn der Kunde Kaufmann ist, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht unsere gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nur bei Verletzung von Hauptpflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte. Wir haften dann auch nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes.

In diesem Falle ist die Haftung auf den vertragstypischen und in derartigen Fällen vorhersehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

12. Gewährleistung

Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbung. Bei fernmündlich erteilten Aufträgen oder fernmündlich übermittelten Korrekturen haften wir nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion und Veröffentlichung zeigen. Der Kunde hat bei ungenügender Veröffentlichung dann keine Ansprüche.

Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen.

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Im Fall der Beseitigung des Mangels werden wir alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen tragen.

Schlägt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist fehl, so kann der Kunde nach weiterer Fristsetzung Minderung, Wandelung, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder eine Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen.

Weitergehende Ansprüche insbesondere solche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bergisch Gladbach

Dies gilt nur, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne der §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehört oder gemäß § 38 Abs. I ZPO juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt wird oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Wir sind auch berechtigt, bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen.

Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, und zwar für sämtliche zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehungen.

14. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.


Stand 01.07.2009